Wehrstrafrecht

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Wehrstrafrecht – Das Sonderstrafrecht für Soldaten

Das Wehrstrafrecht in in Deutschland im Wehrstrafgesetz (WStG) kodifiziert und ist Teil des Nebenstrafrechts. Es behandelt nur Straftaten, die der Sache nach militärische Straftaten sind, während ziviles kriminelles Unrecht nach dem allgemeinen Strafrecht geahndet wird, selbst wenn es im militärischen Bereich begangen wurde.

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