Kategorie:
Strafverfahren – Berufung

Normenketten:
StPO § 11 a
SG § 62
MilStGB § 138
WStG § 3 Abs. 1

Kurzsachverhalt
Der sich im Auslandseinsatz befindliche Soldat entwendete Stiefel einer Kameradin um diese selbst zu tragen und tauschte diese bei der Materialgruppe gegen ein anderes Paar Stiefel ein. Diese verließen das Feldlager nicht und wurden vom Soldaten nur dienstlich genutzt. Das Amtsgericht Kempten (Allgäu) hat den angeklagten Soldaten wegen Diebstahls in Tatmehrheit mit Betrug zu einer Geldstrafe in Höhe von 75 Tagessätzern verurteilt. Diese Verurteilung wurde durch das Landgericht Kempten (Allgäu) aufgehoben.

Vorinstanz:
AG Kempten, Urteil vom 05.12.2019 – 11 Cs 205 Js 9089/18

Rechtsmittelinstanz:
BayObLG, Urteil vom 23.07.2020 – 207 StRR 230/20

Volltext
LG Kempten, Urteil vom 09.12.2019 – 3 Ns 205 Js 9089/18

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