Disziplinarrecht
- BVerwG 2 WDB 12.23 – Erfolgreiche Beschwerde der WDA gegen Ablehnung einer DurchsuchungsanordnungDie Wehrdisziplinaranwaltschaft beantragte beim Truppendienstgericht wegen des Verdachts, dass sich der Soldat gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätige, die Anordnung einer Durchsuchung seines Fahrzeugs und seiner elektronischen Datenträger und EDV-Anlagen. Der Verdacht bestehe aufgrund eines Schreibens des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst.
- BVerwG 2 WNB 2.23 – Disziplinarbefugnis bei ZeugenstellungDie Zuständigkeit des nächsten Disziplinarvorgesetzten erlischt nicht nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 WDO, wenn er ein Dienstvergehen lediglich als Zeuge wahrgenommen hat.
- BVerwG 2 WNB 4.23 – Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde wegen mangelnder PostulationsfähigkeitSoldat beantragte eine Verfügung des Bundesamtes für das Personalmanagement aufzuheben, mit der unter Feststellung eines Dienstvergehens von der Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens abgesehen worden ist.
- BVerwG 2 WD 9.23 – Beweisbeschluss zur politischen Ausrichtung der „Identitären Bewegung“Der 2. Wehrdienstsenat erlässt in dem Berufungsverfahren einen Beweisbeschluss zur Frage, der politischen Ausrichtung der Identitären Bewegung Deutschland. Zudem wird das Ablehnungsgesuch des Soldaten gegen eine Sachverständige zurückgewiesen.
- BVerwG 2 WD 4.23 – Disziplinare Ahndung eines TrennungsgeldbetrugesDas disziplinargerichtliche Berufungsverfahren betrifft den Vorwurf eines Trennungsgeldbetrugs. Das Truppendienstgericht hat die Übergangsbeihilfe des früheren Soldaten mit Urteil vom 29. April 2022 um zwei Fünfzehntel gekürzt. Die unbeschränkt eingelegte Berufung des Soldaten wurde als unbegründet zurückgewiesen.
Beschwerderecht
- BVerwG 1 WB 55.22 – Aufhebung einer RefrenzgruppenbildungDer Antragsteller wendet sich gegen die für ihn neugebildete Referenzgruppe. Das Bundesverwaltungsgericht hob die Referenzgruppe und den Beschwerdebescheid des Bundesministeriums der Verteidigung auf und verpflichtete dieses, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts über die Rücknahme und die Bildung einer neuen Referenzgruppe erneut zu entscheiden.
- BVerwG 1 WB 42.22 – Keine Nachholung der Anhörung des Personalrats nach Erledigung der beteiligungspflichtigen MaßnahmeDer Antragsteller macht eine Verletzung seiner Beteiligungsrechte bei einer Personalmaßnahme geltend. Das Bundesverwaltungsgericht stellte fest, dass das Recht des Antragstellers, zu der Versetzung eines Kameraden angehört zu werden, verletzt wurde.
- BVerwG 1 WB 22.23 – Gerechtfertigtes Dienstausübungsverbot bei wiederholter Verweigerung eines Befehls zur COVID-19-ImpfungDer Antragsteller wendet sich gegen ein auf § 22 SG gestütztes Dienstausübungs- und Uniformtrageverbot. Der Antrag wurde zurückgewiesen, da die wiederholte Verweigerung eines Befehls, sich gegen den COVID-19-Erreger impfen zu lassen, das Dienstausübungsverbot gegen einen Soldaten rechtfertigen kann.
- BVerwG 1 WB 17.23 – Feststellung eines SicherheitsrisikosDer Antragsteller wendet sich gegen die Feststellung eines Sicherheitsrisikos im Rahmen seiner erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3). Der Antrag wurde zurückgewisen.
- BVerwG 1 W-VR 9.23 – Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen VersetzungDer Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen seine Versetzung. Der Antrag wurde abgelehnt.
Entlassungsverfahren
- VG Aachen – 1 K 1117/22 – Rechtmäßige Entlassung eines Soldaten aufgrund Weigerung zur Covid-19-ImpfungDer Soldat wendet sich gegen seine Entlassung aus dem Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit, weil er die COVID-19-Imfpung verweigerte. Die Klage des Soldaten gegen den Bescheid des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr in der Gestalt des Beschwerdebescheides wurde abgewiesen. Der Soldat habe eine Dienstpflichtverletzung im militärischen Kernbereich begangen mit der Folge der unmittelbaren Beeinträchtigung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr.
- VG München – M 21a S 23.2376 – Entlassung nach § 55 Abs. 5 SG wegen Diebstahls von Werkzeug aus einer Werkstatt der BundeswehrDer Soldat drang in ein Labor der Bundeswehr zusammen mit anderen Soldaten ein und entwendete dort Werkzeug. Der Antrag des Soldaten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Entlassung aus der Bundeswehr wurde abgelehnt.
- Keine „Verdachtsentlassung“ eines Soldaten auf Zeit – (VGH München – 6 CS 22.2105)KategorieEntlassungsverfahren– Einstweiliger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO – Beschwerde gegen Ablehnung des Antrags…
- Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen des Verdachts von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – (VG Würzburg – W 1 S 22.1374)KategorieEntlassungsverfahren– Einstweiliger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO – Normen:VwGO § 80 Abs. 5SG…
- Voraussetzungen zur Annahme einer ernstlichen Gefährdung der militärischen Ordnung (BVerwG – 2 B 33.10)KategorieEntlassungsverfahren– Revision – Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde – Normen:SG § 55 Abs. 5 Leitsätze:Eine Dienstpflichtverletzung begründet…
Wehrstrafrecht
- BayObLG – 207 StRR 230/20 – Rechtswidrige Verschaffung von BundeswehrstiefelnDer sich im Auslandseinsatz befindliche Soldat entwendete Stiefel einer Kameradin um diese selbst zu tragen und tauschte diese bei der Materialgruppe gegen ein anderes Paar Stiefel ein. Diese verließen das Feldlager nicht und wurden vom Soldaten nur dienstlich genutzt. Das Landgericht Kempten (Allgäu) hat den angeklagten Soldaten freigesprochen. Die Revision der Staatsanwaltschaft wurde in hiesigem Urteil als unbegründet verworfen.
- LG Kempten – 3 Ns 205 Js 9089/18 – Freispruch vom Vorwurf des Diebstahls und Betrugs eines Berufssoldaten wegen Umtauschs eines Paar Stiefels während eines AuslandseinsatzesDer sich im Auslandseinsatz befindliche Soldat entwendete Stiefel einer Kameradin um diese selbst zu tragen und tauschte diese bei der Materialgruppe gegen ein anderes Paar Stiefel ein. Diese verließen das Feldlager nicht und wurden vom Soldaten nur dienstlich genutzt. Das Amtsgericht Kempten (Allgäu) hat den angeklagten Soldaten wegen Diebstahls in Tatmehrheit mit Betrug zu einer Geldstrafe in Höhe von 75 Tagessätzern verurteilt. Diese Verurteilung wurde durch das Landgericht Kempten (Allgäu) aufgehoben.
- OLG Bamberg – 3 OLG 7 Ss 114/16 – Voraussetzungen verminderter Schuldfähigkeit bei einer Dauerstraftat – FahnenfluchtDas Landgericht verurteilte den Angeklagten wegen Fahnenflucht gemäß § 16 Abs. 1 WStG zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen. Das Revisionsgericht beanstandete den vom Landgericht zugrunde gelegten Strafrahmen, den dieses aufgrund von verminderter Schuldfähigkeit gemildert hat. Bei einer Dauerstraftat wie der Fahnenflucht muss der psychische Defekt während des gesamten Tatzeitraums vorliegen.
- BGH 1 StR 158/08 – Bewilligung einer Pauschvergütung für die Vorbereitung und Wahrnehmung der Revisionsverhandlung im Verfahrenskomplex „Coesfeld“Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entscheidet über die Bewilligung einer Pauschgebühr für die gesamte Tätigkeit des Wahlverteidigers im Revisionsverfahren betreffend des Verfahrenskomplexes „Coesfeld“ gemäß § 42 RVG und hält insoweit eine gebühr in Höhe von 2.5000 Euro für angemessen.
- Brandenburgisches OLG – 53 Ss 133/12 – Keine Gehorsamsverweigerung durch schlichtes Nichtbefolgen eines Befehls durch WeiterlaufenDem Soldaten wurde mehrfach auf dem Gang befohlen stehen zu bleiben und zurückzukehren. Diese Befehle ignorierte der Soldat und ging wortlos in sein Dienstzimmer und verschloss die Tür. Das Landgericht Frankfurt(Oder) verurteilte den Soldaten wegen einer Gehorsamsverweigerung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 WStG zu einer Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen. Das Brandenburgische OLG hob diese Verurteilung in hiesigem Beschluss auf.
Anerkennung der freiheitlich demokratischen Grundordnung Anhörungsrüge Ausbildung Außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht Befehl Beteiligungsrecht Beurteilung Covid-19-Impfung Dienstausübungsverbot Dienstgradherabsetzung Dienstpostenbesetztung Disziplinarbefugnis Duldung ärztlicher Maßnahmen Durchsuchung Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung Entschädigungsverfahren Erledigungserklärung Ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung Gehorsamspflicht Gesunderhaltungspflicht Innerdienstliche Wohlverhaltenspflicht Kameradschaftspflicht Konkurrentenstreit Kostenrecht Laufbahnrecht Laufbahnzulassung Nachwirkende Dienstpflichten Nichtzulassungsbeschwerde Pflichtverteidiger Pflicht zum treuen Dienen Pflicht zur Wahrung der Disziplin Rechtsbeschwerde Rechtsbeschwerde – Disziplinarverfahren Referenzgruppe Sicherheitsüberprüfung Umsetzung Uniformtrageverbot Verfahrenskomplex "Coesfeld" Versetzung Vertrauensperson Vorgesetzte Vorläufige Dienstenthebung Vorläufiger Rechtsschutz Wahrheitspflicht Wiederaufnahmeverfahren Zurückhaltungspflicht § 11a StPO § 15 WStG § 16 WStG § 18 WStG § 20 WStG § 22 WStG § 23 WStG § 24 WStG § 25 WStG § 28 WStG § 29 WStG § 30 WStG § 31 WStG § 32 WStG § 33 WStG § 34 WStG § 35 WStG § 37 WStG § 39 WStG § 40 WStG § 41 WStG § 42 WStG § 43 WStG § 44 WStG § 45 WStG § 46 WStG § 48 WStG § 55 Abs. 5 SG § 126 WDO