BVerwG 1 WB 13.23 – Erfolgloser Antrag gegen die Feststellung eines Sicherheitsrisikos
Der Antragsteller wendet sich gegen die Feststellung eines Sicherheitsrisikos in seiner erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3). Der Antrag hatte keinen Erfolg.