Neueste Urteile nach Entscheidungsdatum
- BVerwG 2 WDB 12.23 – Erfolgreiche Beschwerde der WDA gegen Ablehnung einer DurchsuchungsanordnungDie Wehrdisziplinaranwaltschaft beantragte beim Truppendienstgericht wegen des Verdachts, dass sich der Soldat gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätige, die Anordnung einer Durchsuchung seines Fahrzeugs und seiner elektronischen Datenträger und EDV-Anlagen. Der Verdacht bestehe aufgrund eines Schreibens des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst.
- BVerwG 2 WNB 2.23 – Disziplinarbefugnis bei ZeugenstellungDie Zuständigkeit des nächsten Disziplinarvorgesetzten erlischt nicht nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 WDO, wenn er ein Dienstvergehen lediglich als Zeuge wahrgenommen hat.
- BVerwG 2 WNB 4.23 – Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde wegen mangelnder PostulationsfähigkeitSoldat beantragte eine Verfügung des Bundesamtes für das Personalmanagement aufzuheben, mit der unter Feststellung eines Dienstvergehens von der Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens abgesehen worden ist.
- BVerwG 2 WD 9.23 – Beweisbeschluss zur politischen Ausrichtung der „Identitären Bewegung“Der 2. Wehrdienstsenat erlässt in dem Berufungsverfahren einen Beweisbeschluss zur Frage, der politischen Ausrichtung der Identitären Bewegung Deutschland. Zudem wird das Ablehnungsgesuch des Soldaten gegen eine Sachverständige zurückgewiesen.
- BVerwG 2 WD 4.23 – Disziplinare Ahndung eines TrennungsgeldbetrugesDas disziplinargerichtliche Berufungsverfahren betrifft den Vorwurf eines Trennungsgeldbetrugs. Das Truppendienstgericht hat die Übergangsbeihilfe des früheren Soldaten mit Urteil vom 29. April 2022 um zwei Fünfzehntel gekürzt. Die unbeschränkt eingelegte Berufung des Soldaten wurde als unbegründet zurückgewiesen.
- BVerwG 2 WD 1.23 – Disziplinarische Höchstmaßnahme bei außerdienstlichen Straftaten im Rahmen der Parteienfinanzierung1. Betrügt ein Soldat im Rahmen seiner außerdienstlichen Tätigkeit für eine Partei den Präsidenten des Deutschen Bundestags durch Abgabe eines unrichtigen Rechenschaftsberichts und schädigt er dadurch das Vermögen politischer Parteien erheblich, bildet die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen. 2. Bei singulären Fallgestaltungen orientiert sich die Festlegung des Ausgangspunkts der Zumessungserwägungen an Art und Schwere der am stärksten ins Gewicht fallenden Pflichtverletzung.
- BVerwG 2 WD 9.23 – Aufforderung zur Stellungnahme zu in Betracht kommenden Beweiserhebungen (Politische Ausrichtung der „Identitären Bewegung“)KategorieDisziplinarrecht – Berufung Normen:N/A Kurzsachverhalt:Möglichkeit der Beteiligten zur Stellungnahme zu in Betracht kommenden Beweiserhebungen (Politische…
- BVerwG 2 WRB 2.23 – Keine Rechtsbeschwerde in KostensachenSachgebietVorlagen/Beschwerden nach der WDO in Disziplinarangelegenheiten Kategorie / KurzsachverhaltRechtsbeschwerde Rechtsquelle/n:VwGO §§ 152a, 154 Abs. 2,…
- BVerwG 2 WD 5.23 – Dienstgradherabsetzung wegen Missachtung zweier Befehle zur Wahrnehmung von Terminen zur COVID-19-SchutzimpfungKategorieDisziplinarrecht – Berufung Normen:GG Art. 2 Abs. 2, Art. 87a Abs. 1SG §§ 7, 10,…
- BVerwG 2 WDB 5.23 – Erfolglose Beschwerde gegen Dienstenthebung und UniformtrageverbotKategorieDisziplinarrecht – Beschwerde Normen:WDO § 126 Kurzsachverhalt:Die Beschwerde richtet sich gegen einen Beschluss des Truppendienstgerichts,…
Disziplinarverfahren
- Verschärfte disziplinare Verantwortung eines Vorgesetzten
- Bestimmung der konkret zu verhängenden Disziplinarmaßnahme durch das Bundesverwaltungsgericht
Dienstpflichten des Soldaten
- Pflicht zum treuen Dienen
- Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung
- Anerkennung der freiheitlich demokratischen Grundordnung
- Zurückhaltungspflicht
- Gehorsamspflicht
- Wahrheitspflicht
- Innerdienstliche Wohlverhaltenspflicht
- Außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht
- Pflicht die Wiederverwendung als Vorgesetzter nicht durch unwürdiges Verhalten in Frage zu stellen
- Pflicht zur Duldung ärztlicher Maßnahmen
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