Kategorie
Disziplinarrecht – Nichtzulassungsbeschwerde

Leitsatz:
Die Zuständigkeit des nächsten Disziplinarvorgesetzten erlischt nicht nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 WDO, wenn er ein Dienstvergehen lediglich als Zeuge wahrgenommen hat.

Normen:
WBO § 22a Nr. 1
WDO § 30 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2

Kurzsachverhalt:
Die Nichtzulassungsbeschwerde betrifft einen Verweis wegen Ungehorsams.

Volltext:
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss des 2. Wehrdienstsenats vom 14.03.2024 – BVerwG 2 WNB 2.23

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