BVerwG 2 WNB 2.23 – Disziplinarbefugnis bei Zeugenstellung
Die Zuständigkeit des nächsten Disziplinarvorgesetzten erlischt nicht nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 WDO, wenn er ein Dienstvergehen lediglich als Zeuge wahrgenommen hat.
Datenbank zum Wehr-, Beschwerde- und Disziplinarrecht der Bundeswehr
Die Zuständigkeit des nächsten Disziplinarvorgesetzten erlischt nicht nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 WDO, wenn er ein Dienstvergehen lediglich als Zeuge wahrgenommen hat.
Soldat beantragte eine Verfügung des Bundesamtes für das Personalmanagement aufzuheben, mit der unter Feststellung eines Dienstvergehens von der Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens abgesehen worden ist.
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SachgebietVorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten Kategorie / KurzsachverhaltDie vom Antragsteller aufgeworfenen Rechtsfragen:"1. Ist ein Truppenarzt Vorgesetzter kraft Auftrages (§ 3 VorgV) und hat er insoweit auch die…
SachgebietVorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten Kategorie / KurzsachverhaltDie vom Antragsteller formulierten Rechtsfragen"1. Weist die Verwendung der 'Teilen'-Funktion in sozialen Netzwerken entgegen der obergerichtlichen Rechtsprechung im Zivilrecht…
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SachgebietVorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten Kategorie/Kurzsachverhalt: Die Beschwerde ist unzulässig, weil der Antragsteller bei ihrer Einlegung nicht ordnungsgemäß vertreten war und die Monatsfrist des § 22b Abs. 2…