Sachgebiet
Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Kategorie / Kurzsachverhalt
Die vom Antragsteller aufgeworfenen Rechtsfragen,
„ob die Erteilung eines Befehls, der ungeachtet jeglicher ggf. bestehender persönlicher Kontraindikationen, ohne Anamnese vor der unmittelbaren Injektion und ausschließlich und nur die Injektion (eines Arzneimittels) verlangt, eine strafbare Befehlsbefugnisüberschreitung nach § 38 WStG darstellt und/oder rechtswidrig ist“,
und
„ob ein Vorgesetzter sich wegen Anmaßen von Befehlsbefugnissen nach § 38 WStG strafbar macht, wenn er entgegen den Dienstvorschriften (vgl. § 10 Abs. 4 SG) von Soldaten die Offenbarung seines Impfstatus verlangt … und/oder dadurch einen rechtswidrigen Befehl erteilt“,
rechtfertigen keine Zulassung der Rechtsbeschwerde.

Rechtsquelle/n:
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Leitsätze:
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Vorinstanz:
TDG Nord 5. Kammer – 09.02.2023 – AZ: N 5 BLa 3/22 und N 5 RL 2/23

Volltext:
Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 09.10.2023 – BVerwG 1 WNB 7.23

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