Sachgebiet
Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Kategorie / Kurzsachverhalt
Die vom Antragsteller aufgeworfenen Rechtsfragen:
„1. Ist ein Truppenarzt Vorgesetzter kraft Auftrages (§ 3 VorgV) und hat er insoweit auch die Pflicht, die Rechte von Angehörigen oder Lebenspartnern des Patienten zu wahren?
2. Wenn ja: Kann ein Soldat, der durch einen solchen Vorgesetzten mittelbar, nämlich durch pflichtwidriges Verhalten gegenüber seinem Partner/seiner Partnerin, in seinen Rechten verletzt wird, gerichtlichen Rechtsschutz verlangen?
3. Entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für den gerichtlichen Rechtsschutz, wenn bei einer Beschwerde mit einem komplexen Sachverhalt nur Teile davon, insbesondere die am wenigsten gravierenden, gewürdigt werden und die Beschwerde sodann zusammenfassend als ‚begründet‘ beschieden wird?“
rechtfertigen danach nicht die Zulassung der Rechtsbeschwerde.

Rechtsquelle/n:
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Leitsätze:
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Vorinstanz:
TDG Süd 6. Kammer – 04.08.2022 – AZ: N 6 BLa 5/21 und N 6 RL 1/22

Volltext:
Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 18.08.2023 – BVerwG 1 WNB 15.22

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