BVerwG 1 WB 35.22 – Keine Verletzung von Beteiligungsrechten
Der Antragsteller macht eine Verletzung seiner Beteiligungsrechte bei einer Personalmaßnahme geltend. Der Antrag wurde zurückgewiesen.
Datenbank zum Wehr-, Beschwerde- und Disziplinarrecht der Bundeswehr
Der Antragsteller macht eine Verletzung seiner Beteiligungsrechte bei einer Personalmaßnahme geltend. Der Antrag wurde zurückgewiesen.
SachgebietVorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten Kategorie / KurzsachverhaltDie Antragstellerin rügt die Verletzung ihrer Beteiligungsrechte hinsichtlich eines Befehls des Kommandeurs des Kommandos Sanitätsdienstliche Einsatzunterstützung. Rechtsquelle/n:N/A Leitsätze:N/A…