Sachgebiet
Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Kategorie / Kurzsachverhalt
Der Antragsteller macht eine Verletzung seiner Beteiligungsrechte bei einer Personalmaßnahme geltend. Das Bundesverwaltungsgericht stellte fest, dass das Recht des Antragstellers, zu der Versetzung eines Kameraden angehört zu werden, verletzt wurde.

Rechtsquelle/n:
N/A

Leitsätze:
Eine versäumte Anhörung des Personalrats zu einer Personalmaßnahme kann nicht mehr mit heilender Wirkung nachgeholt werden, wenn die Personalmaßnahme bereits erledigt ist.

Volltext:
Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 20. März 2024 – BVerwG 1 WB 42.22

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