§ 31 WStG

§ 31 WStG – Entwürdigende Behandlung

§ 31 WStG - Entwürdigende Behandlung(1) Wer einen Untergebenen entwürdigend behandelt oder ihm böswillig den Dienst erschwert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.(2) Ebenso wird bestraft, wer es fördert…

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner