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Strafzumessung bei Wehrstraftaten

Die meisten Straftatbestände des Wehrstrafgesetzes sehen als mögliche Rechtsfolge lediglich die Verhängung einer Freiheitsstrafe vor. Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe § 47 Abs. 2 Satz 1 StGB legt für die Fälle,…

Zulassung der Berufung

Gegen ein erstinstanzliches Urteil des Verwaltungsgerichts steht den Beteiligten die Berufung zu. Dies aber nach § 124 VwGO nur, wenn diese im Verwaltungsgericht im angegriffenen Urteil oder vom Oberverwaltungsgericht bzw.…

Ernstliche Gefährdung des Ansehens der Bundeswehr

Tatbestandsvoraussetzung des Entlassungstatbestandes des § 55 Abs. 5 SG. Dabei geht es um den guten Ruf der Streitkräfte oder einzelner Truppenteile bei außenstehenden Personen, namentlich in der Öffentlichkeit, und zwar…

Ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung

Tatbestandsvoraussetzung des Entlassungstatbestandes des § 55 Abs. 5 SG. Eine ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung sei regelmäßig anzunehmen bei Dienstpflichtverletzungen im militärischen Kernbereich, die unmittelbar die Einsatzbereitschaft beeinträchtigten. Bei Dienstpflichtverletzungen…

Dienstausübungsverbot

Nach § 22 Satz 1 SG kann der Bundesminister der Verteidigung oder die von ihm bestimmte Stelle einem Soldaten aus zwingenden dienstlichen Gründen die Ausübung des Dienstes verbieten. Zwingende dienstliche…

Entlassung nach § 55 Abs. 5 SG

Nach § 55 Abs. 5 SG kann ein Soldat auf Zeit während der ersten vier Dienstjahre fristlos entlassen werden, wenn er seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat und sein Verbleiben in seinem Dienstverhältnis…

§ 15 WStG – Eigenmächtige Abwesenheit

§ 15 WStG - Eigenmächtige Abwesenheit(1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt und vorsätzlich oder fahrlässig länger als drei volle Kalendertage abwesend ist, wird mit Freiheitsstrafe bis…

§ 16 WStG – Fahnenflucht

§ 16 WStG - Fahnenflucht(1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen…

§ 17 WStG – Selbstverstümmelung

§ 17 WStG - Selbstverstümmelung(1) Wer sich oder einen anderen Soldaten mit dessen Einwilligung durch Verstümmelung oder auf andere Weise zum Wehrdienst untauglich macht oder machen läßt, wird mit Freiheitsstrafe bis…

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