§ 29 WStG – Taten gegen Soldaten mit höherem Dienstgrad (1) Die §§ 23 bis 28 gelten entsprechend, wenn die Tat gegen einen Soldaten begangen wird, der zur Zeit der Tat nicht Vorgesetzter des Tät...
§ 30 WStG – Mißhandlung(1) Wer einen Untergebenen körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit beschädigt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.(2) Ebenso wird b...
§ 31 WStG – Entwürdigende Behandlung(1) Wer einen Untergebenen entwürdigend behandelt oder ihm böswillig den Dienst erschwert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.(2) Ebenso wir...
§ 32 WStG – Mißbrauch der Befehlsbefugnis zu unzulässigen ZweckenWer seine Befehlsbefugnis oder Dienststellung gegenüber einem Untergebenen zu Befehlen, Forderungen oder Zumutungen mißbraucht, d...
§ 33 WStG – Verleiten zu einer rechtswidrigen TatWer durch Mißbrauch seiner Befehlsbefugnis oder Dienststellung einen Untergebenen zu einer von diesem begangenen rechtswidrigen Tat bestimmt hat,...
§ 34 WStG – Erfolgloses Verleiten zu einer rechtswidrigen Tat(1) Wer durch Mißbrauch seiner Befehlsbefugnis oder Dienststellung einen Untergebenen zu bestimmen versucht, eine rechtswidrige Tat, ...
§ 35 WStG – Unterdrücken von Beschwerden(1) Wer einen Untergebenen durch Befehle, Drohungen, Versprechungen, Geschenke oder sonst auf pflichtwidrige Weise davon abhält, Eingaben, Meldungen oder ...
§ 37 WStG – Beeinflussung der RechtspflegeWer es unternimmt, durch Mißbrauch seiner Befehlsbefugnis oder Dienststellung unzulässigen Einfluß auf Soldaten zu nehmen, die als Organe der Rechtspfle...
§ 38 WStG – Anmaßen von BefehlsbefugnissenWer sich Befehlsbefugnis oder Disziplinarbefugnis anmaßt oder seine Befehlsbefugnis oder Disziplinarbefugnis überschreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis...
§ 39 WStG – Mißbrauch der DisziplinarbefugnisEin Disziplinarvorgesetzter, der absichtlich oder wissentlich1. einen Untergebenen, der nach dem Gesetz nicht disziplinarrechtlich verfolgt werden da...