Kategorie
Disziplinarrecht – Beschwerde

Normen:
WDO § 126

Kurzsachverhalt:
Die Beschwerde des Soldaten richtet sich gegen einen Beschluss des Truppendienstgerichts, mit dem es eine vorläufige Dienstenthebung, ein Uniformtrageverbot und die Einbehaltung von Dienstbezügen bestätigt hat. Dem Soldaten wird unter anderem vorgeworfen sich reichsbürgertypisch geäußert und den Befehl sich gegen Covid-19 impfen zu lassen verweigert zu haben. Zudem soll er nicht über die erforderliche Genehmigung zur Ausübung einer Nebentätigkeit verfügt haben. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen. Auf der Grundlage der bisherigen Ermittlungsergebnisse, besteht der hinreichend begründete Verdacht, dass der Soldat sich in disziplinarisch relevanter Weise so verhalten hat, dass die Höchstmaßnahme zu erwarten ist.

Vorinstanz:
TDG Nord 2. Kammer – 01.03.2023 – AZ: N 2 GL 4/22
Entscheidung Vorinstanz:
Bestätigung einer vorläufigen Dienstenthebung, eines Uniformtrageverbots und der Einbehaltung von Dienstbezügen

Volltext:
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss des 2. Wehrdienstsenats vom 18. August 2023, BVerwG 2 WDB 5.23

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