BVerwG 1 WB 4.23 – Verletzung von Beteiligungsrechten bei Ausführungsbestimmungen zur Soldatenarbeitszeitverordnung
Der Antragsteller rügt die Verletzung seiner Beteiligungsrechte bei Erlass von vorläufigen Ausführungsbestimmungen zur Soldatenarbeitszeitverordnung. Der Antrag war nicht erfolgreich.