Kategorie
Entlassungsverfahren
– Anfechtungsklage gegen die Entlassung des Soldaten auf Zeit aus dem Dienstverhältnis nach § 55 Abs. 5 SG –

Normen:
SG § 55 Abs. 5

Leitsätze:
Die fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten, der Ende 2021 dem Befehl nicht folgte, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, war rechtmäßig.

Rechtsmittelinstanz:
N/A

Volltext:
VG Aachen – Urteil der 1. Kammer vom 18.03.2024 – 1 K 1117/22

Kurz-Sachverhalt:
Der Soldat wendet sich gegen seine Entlassung aus dem Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit, weil er die COVID-19-Imfpung verweigerte.

Entscheidung
Die Klage des Soldaten gegen den Bescheid des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr in der Gestalt des Beschwerdebescheides wurde abgewiesen. Der Soldat habe eine Dienstpflichtverletzung im militärischen Kernbereich begangen mit der Folge der unmittelbaren Beeinträchtigung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr.

Rechtsgrundlage der Entlassung
§ 55 Abs. 5 SG

Verletzte Dienstpflichten
Gehorsamspflicht, § 11 SG
Gesunderhaltungspflicht, § 17a Abs. 1SG

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