Sachgebiet
Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Kategorie / Kurzsachverhalt
Der Antragsteller wendet sich gegen die für ihn neugebildete Referenzgruppe. Das Bundesverwaltungsgericht hob die Referenzgruppe und den Beschwerdebescheid des Bundesministeriums der Verteidigung auf und verpflichtete dieses, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts über die Rücknahme und die Bildung einer neuen Referenzgruppe erneut zu entscheiden.

Rechtsquelle/n:
N/A

Leitsätze:
Die Aufhebung einer rechtswidrigen Referenzgruppe unterliegt im Wehrdienstrecht den Rücknahmevorschriften für begünstigende Verwaltungsakte.

Volltext:
Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 20. März 2024 – BVerwG 1 WB 55.22

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