§ 30 WStG – Mißhandlung(1) Wer einen Untergebenen körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit beschädigt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.(2) Ebenso wird b...
§ 31 WStG – Entwürdigende Behandlung(1) Wer einen Untergebenen entwürdigend behandelt oder ihm böswillig den Dienst erschwert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.(2) Ebenso wir...
§ 32 WStG – Mißbrauch der Befehlsbefugnis zu unzulässigen ZweckenWer seine Befehlsbefugnis oder Dienststellung gegenüber einem Untergebenen zu Befehlen, Forderungen oder Zumutungen mißbraucht, d...
§ 33 WStG – Verleiten zu einer rechtswidrigen TatWer durch Mißbrauch seiner Befehlsbefugnis oder Dienststellung einen Untergebenen zu einer von diesem begangenen rechtswidrigen Tat bestimmt hat,...
§ 34 WStG – Erfolgloses Verleiten zu einer rechtswidrigen Tat(1) Wer durch Mißbrauch seiner Befehlsbefugnis oder Dienststellung einen Untergebenen zu bestimmen versucht, eine rechtswidrige Tat, ...
§ 35 WStG – Unterdrücken von Beschwerden(1) Wer einen Untergebenen durch Befehle, Drohungen, Versprechungen, Geschenke oder sonst auf pflichtwidrige Weise davon abhält, Eingaben, Meldungen oder ...
§ 37 WStG – Beeinflussung der RechtspflegeWer es unternimmt, durch Mißbrauch seiner Befehlsbefugnis oder Dienststellung unzulässigen Einfluß auf Soldaten zu nehmen, die als Organe der Rechtspfle...
§ 38 WStG – Anmaßen von BefehlsbefugnissenWer sich Befehlsbefugnis oder Disziplinarbefugnis anmaßt oder seine Befehlsbefugnis oder Disziplinarbefugnis überschreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis...
§ 39 WStG – Mißbrauch der DisziplinarbefugnisEin Disziplinarvorgesetzter, der absichtlich oder wissentlich1. einen Untergebenen, der nach dem Gesetz nicht disziplinarrechtlich verfolgt werden da...
§ 40 WStG – Unterlassene Mitwirkung bei StrafverfahrenWer es seiner Pflicht als Vorgesetzter zuwider unterläßt,1. den Verdacht zu melden oder zu untersuchen, daß ein Untergebener eine rechtswidr...