Sachgebiet
Verfahren nach dem Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz

Kategorie / Kurzsachverhalt
Der Antragsteller macht eine Verletzung seiner Beteiligungsrechte bei einer Personalmaßnahme geltend. Der Antrag wurde zurückgewiesen.

Rechtsquelle/n:
N/A

Leitsätze:
Wenn der zuständige Disziplinarvorgesetzte an der Hauptstelle angesiedelt ist, ist bei Soldaten einer verselbständigten Nebenstelle betreffenden Personalmaßnahmen der Gesamtpersonalrat zu beteiligen.

Volltext:
Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 25. Januar 2024 – BVerwG 1 WB 35.23

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