§ 55 Abs. 5 SG

Ernstliche Gefährdung des Ansehens der Bundeswehr

Tatbestandsvoraussetzung des Entlassungstatbestandes des § 55 Abs. 5 SG. Dabei geht es um den guten Ruf der Streitkräfte oder einzelner Truppenteile bei außenstehenden Personen, namentlich in der Öffentlichkeit, und zwar…

Ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung

Tatbestandsvoraussetzung des Entlassungstatbestandes des § 55 Abs. 5 SG. Eine ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung sei regelmäßig anzunehmen bei Dienstpflichtverletzungen im militärischen Kernbereich, die unmittelbar die Einsatzbereitschaft beeinträchtigten. Bei Dienstpflichtverletzungen…

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