Ernstliche Gefährdung des Ansehens der Bundeswehr
Tatbestandsvoraussetzung des Entlassungstatbestandes des § 55 Abs. 5 SG. Dabei geht es um den guten Ruf der Streitkräfte oder einzelner Truppenteile bei außenstehenden Personen, namentlich in der Öffentlichkeit, und zwar…