Sachgebiet
Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Kategorie / Kurzsachverhalt
Der Antragsteller wendet sich gegen ein auf § 22 SG gestütztes Dienstausübungs- und Uniformtrageverbot. Der Antrag wurde zurückgewiesen, da die wiederholte Verweigerung eines Befehls, sich gegen den COVID-19-Erreger impfen zu lassen, das Dienstausübungsverbot gegen einen Soldaten rechtfertigen kann. Zudem nahm das Bundesverwaltungsgericht Stellung zum Verhältnis des Dienstausübungsverbotes nach § 22 SG zur vorläufigen Dienstenthebung nach § 126 WDO.

Rechtsquelle/n:
SG § 22
WDO § 126

Leitsätze:
Liegt der hinreichende Verdacht vor, dass ein Stabsoffizier und Vorgesetzter wiederholt den Befehl verweigert hat, die Impfung gegen den COVID-19-Erreger zu dulden und besteht wegen der Weiterleitung impfkritischer Stellungnahmen über dienstliche E-Mailadressen an Kameraden die Gefahr einer negativen Beispielswirkung, rechtfertigt dies ein Verbot der Dienstausübung nach § 22 Satz 1 des Soldatengesetzes.

Volltext:
Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 29. Februar 2024 – BVerwG 1 WB 22.23

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