Monat: Februar 2023

§ 38 WStG – Anmaßen von Befehlsbefugnissen

§ 38 WStG - Anmaßen von BefehlsbefugnissenWer sich Befehlsbefugnis oder Disziplinarbefugnis anmaßt oder seine Befehlsbefugnis oder Disziplinarbefugnis überschreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft, wenn die Tat nicht…

§ 39 WStG – Mißbrauch der Disziplinarbefugnis

§ 39 WStG - Mißbrauch der DisziplinarbefugnisEin Disziplinarvorgesetzter, der absichtlich oder wissentlich1. einen Untergebenen, der nach dem Gesetz nicht disziplinarrechtlich verfolgt werden darf, disziplinarrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung…

§ 41 WStG – Mangelhafte Dienstaufsicht

§ 41 WStG - Mangelhafte Dienstaufsicht(1) Wer es unterläßt, Untergebene pflichtgemäß zu beaufsichtigen oder beaufsichtigen zu lassen, und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge (§ 2 Nr. 3) verursacht, wird…

§ 42 WStG – Unwahre dienstliche Meldung

§ 42 WStG - Unwahre dienstliche Meldung(1) Wer1. in einer dienstlichen Meldung oder Erklärung unwahre Angaben über Tatsachen von dienstlicher Bedeutung macht,2. eine solche Meldung weitergibt, ohne sie pflichtgemäß zu…

§ 44 WStG – Wachverfehlung

§ 44 WStG - Wachverfehlung(1) Wer im Wachdienst1. als Wachvorgesetzter es unterläßt, die Wache pflichtgemäß zu beaufsichtigen,2. pflichtwidrig seinen Postenbereich oder Streifenweg verläßt oder3. sich außerstande setzt, seinen Dienst zu…

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