Ein Leutnant setzte seine ungenehmigte Versicherungsvermittlung trotz vorheriger Disziplinarmaßnahme fort. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte seine Entfernung....
Dem früheren Soldaten wurde eine unerlaubte Nebentätigkeit vorgeworfen. Das Verfahren ist gemäß § 108 Abs. 1 und 3 Satz 1 WDO unter Feststellung eines Dienstvergehens einzustellen. Zwar wäre der Aussp...

