§ 24 WStG – Nötigung eines Vorgesetzten
§ 24 WStG - Nötigung eines Vorgesetzten(1) Wer es unternimmt, durch Gewalt oder Drohung einen Vorgesetzten zu nötigen, eine Diensthandlung vorzunehmen oder zu unterlassen, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis…