§ 17 WStG – Selbstverstümmelung(1) Wer sich oder einen anderen Soldaten mit dessen Einwilligung durch Verstümmelung oder auf andere Weise zum Wehrdienst untauglich macht oder machen läßt, w...
Datenbank zum Wehr-, Beschwerde- und Disziplinarrecht der Bundeswehr
§ 17 WStG – Selbstverstümmelung(1) Wer sich oder einen anderen Soldaten mit dessen Einwilligung durch Verstümmelung oder auf andere Weise zum Wehrdienst untauglich macht oder machen läßt, w...