§ 23 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 SG statuiert eine nachwirkende politische Treuepflicht. Danach ist es einem Offizier oder Unteroffizier auch nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst untersagt,...
Geregelt in § 7 SG. Zur Pflicht zum treuen Dienen gehört die Verpflichtung zur Loyalität gegenüber der geltenden Rechtsordnung (BVerwG, Urteil vom 28. August 2019 – 2 WD ...
Die unabhängig vom Dienstgrad nach § 8 SG bestehende politische Treuepflicht eines Soldaten verlangt von diesem die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes zum einen anzuerke...
Geregelt in § 10 Abs. 6 SG. Danach haben Offiziere und Unteroffiziere auch außerhalb des Dienstes bei ihren Äußerungen die Zurückhaltung zu wahren, die erforderlich ist, um ihr Vertrauen als Vorg...
Geregelt in § 11 Abs. 1 SG. Verletzungen der Gehorsamspflicht sind im Regelfall – je nach Schwere des Verstoßes – mit einer Gehaltskürzung, einem Beförderungsverbot oder auch einer Die...
Geregelt in § 13 SG. Diese ist für die militärische Verwendungsfähigkeit eines Soldaten essenziell. Die Bedeutung der Wahrheitspflicht kommt schon darin zum Ausdruck, dass sie – anders als z...
Geregelt in § 12 Satz 1 SG. Die Pflicht zur Kameradschaft ist nach § 12 Satz 1 SG für den Zusammenhalt der Bundeswehr wesentlich. Sie gilt daher innerhalb und außerhalb des Dienstes (vgl...
Geregelt in § 17 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 SG. Demnach muss das Verhalten der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die der Dienst als Soldat erfordert. Insoweit genügt es, dass das Verhalten geeigne...
Geregelt in § 17 Abs. 2 Satz 3 Alt. 2 SG. Danach hat sich ein Soldat außer Dienst und außerhalb der dienstlichen Unterkünfte und Anlagen so zu verhalten, dass er die Achtung und das Vertrauen, die...