Nachwirkende politische Treuepflicht – § 23 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 SG
§ 23 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 SG statuiert eine nachwirkende politische Treuepflicht. Danach ist es einem Offizier oder Unteroffizier auch nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst untersagt, sich gegen die freiheitliche…