Für eine Verletzung von § 17 Abs. 2 Satz 3 SG genügt die Eignung zur Ansehensminderung. Ein konkreter Beobachter ist nicht erforderlich....
Datenbank zum Wehr-, Beschwerde- und Disziplinarrecht der Bundeswehr
Für eine Verletzung von § 17 Abs. 2 Satz 3 SG genügt die Eignung zur Ansehensminderung. Ein konkreter Beobachter ist nicht erforderlich....