BVerwG 2 WNB 2.23 – Disziplinarbefugnis bei Zeugenstellung
Die Zuständigkeit des nächsten Disziplinarvorgesetzten erlischt nicht nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 WDO, wenn er ein Dienstvergehen lediglich als Zeuge wahrgenommen hat.
Datenbank zum Wehr-, Beschwerde- und Disziplinarrecht der Bundeswehr
Die Zuständigkeit des nächsten Disziplinarvorgesetzten erlischt nicht nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 WDO, wenn er ein Dienstvergehen lediglich als Zeuge wahrgenommen hat.
Im Zuge eines gegen ihren früheren Lebensgefährten geführten Disziplinarverfahrens wurde sie von Angehörigen des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) befragt. Dabei wurde das von ihr mitgeführte Mobiltelefon eingesehen und…
Soldat beantragte eine Verfügung des Bundesamtes für das Personalmanagement aufzuheben, mit der unter Feststellung eines Dienstvergehens von der Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens abgesehen worden ist.
Der 2. Wehrdienstsenat erlässt in dem Berufungsverfahren einen Beweisbeschluss zur Frage, der politischen Ausrichtung der Identitären Bewegung Deutschland. Zudem wird das Ablehnungsgesuch des Soldaten gegen eine Sachverständige zurückgewiesen.
Das disziplinargerichtliche Berufungsverfahren betrifft den Vorwurf eines Trennungsgeldbetrugs. Das Truppendienstgericht hat die Übergangsbeihilfe des früheren Soldaten mit Urteil vom 29. April 2022 um zwei Fünfzehntel gekürzt. Die unbeschränkt eingelegte Berufung…
1. Betrügt ein Soldat im Rahmen seiner außerdienstlichen Tätigkeit für eine Partei den Präsidenten des Deutschen Bundestags durch Abgabe eines unrichtigen Rechenschaftsberichts und schädigt er dadurch das Vermögen politischer Parteien…
Möglichkeit der Beteiligten zur Stellungnahme zu in Betracht kommenden Beweiserhebungen. In diesen soll es unter anderem um die Politische Ausrichtung der sogenannten "Identitären Bewegung" gehen.
Die Rechtsbeschwerde betrifft eine Kostenentscheidung. Diese wurde als unzulässig verworfen. Gemäß § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO i. V. m. § 158 Abs. 1 VwGO können Kostenentscheidungen nur zusammen mit dem Rechtsmittel in der…
KategorieDisziplinarrecht - Berufung Normen:GG Art. 2 Abs. 2, Art. 87a Abs. 1SG §§ 7, 10, 11 Abs. 1 Satz 2 und 3 Halbs. 1 und 2, § 12 Satz 2,…
Die Beschwerde des Soldaten richtet sich gegen einen Beschluss des Truppendienstgerichts, mit dem es eine vorläufige Dienstenthebung, ein Uniformtrageverbot und die Einbehaltung von Dienstbezügen bestätigt hat. Dem Soldaten wird unter…