Sachgebiet
Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten
Kategorie / Kurzsachverhalt
Die Beschwerde ist unzulässig, weil der Antragsteller bei ihrer Einlegung nicht ordnungsgemäß vertreten war und die Monatsfrist des § 22b Abs. 2 Satz 1 WBO, innerhalb derer eine ordnungsgemäße Beschwerde nachgeholt werden könnte, am 17. November 2022 abgelaufen ist.
Rechtsquelle/n:
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Leitsätze:
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Vorinstanz:
TDG Nord 1. Kammer – 04.10.2022 – AZ: N 1 BLa 28/20 und N 1 RL 6/22
Volltext:
Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 19.04.2023 – BVerwG 1 WNB 1.23