Sachgebiet
Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten
Kategorie
Antrag betrifft die Berichtigung des Tatbestandes des des Beschlusses vom 7. Juli 2022 (BVerwG 1 WB 5.22)
Rechtsquelle/n:
WBO § 23a Abs. 2 Satz 1
VwGO § 119 Abs. 1 und 2
Leitsätze:
Für einen Antrag auf Berichtigung des Tatbestands eines nicht anfechtbaren Beschlusses der Wehrdienstsenate fehlt regelmäßig das Rechtsschutzinteresse.
Volltext:
Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 23.05.2023, BVerwG 1 WB 5.22