Sachgebiet
Rechtsbehelfe nach dem Anhörungsrügengesetz
Kategorie
Der Antragsteller wendet sich mit seinen Anhörungsrügen gegen den Beschluss vom 7. Juli 2022 – 1 WB 2.22 -, mit dem der Senat seinen Antrag zurückgewiesen hat, die Anweisung der Bundesverteidigungsministerin vom 24. November 2021 zur Aufnahme der Covid-19-Impfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr „Allgemeine Regelung Impf- und ausgewählte Prophylaxemaßnahmen – Fachlicher Teil – A 1-840/8-4000“ aufzuheben.
Rechtsquelle/n:
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Leitsätze:
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Volltext:
Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 23.05.2023 – BVerwG 1 WB 48.22