Geregelt in § 12 SG. § 12 Satz 2 SG verpflichtet alle Soldaten, die Würde, die Ehre und die Rechte des Kameraden zu achten und ihm in Not und Gefahr beizustehen. Das schließt nach § 12 Satz 3 SG gegen...
Geregelt in § 13 SG. Diese ist für die militärische Verwendungsfähigkeit eines Soldaten essenziell. Die Bedeutung der Wahrheitspflicht kommt schon darin zum Ausdruck, dass sie – anders als z. B....
Geregelt in § 12 Satz 1 SG. Die Pflicht zur Kameradschaft ist nach § 12 Satz 1 SG für den Zusammenhalt der Bundeswehr wesentlich. Sie gilt daher innerhalb und außerhalb des Dienstes (vgl. BV...
Geregelt in § 17 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 SG. Demnach muss das Verhalten der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die der Dienst als Soldat erfordert. Insoweit genügt es, dass das Verhalten geeignet ...
Geregelt in § 17 Abs. 2 Satz 3 Alt. 2 SG. Danach hat sich ein Soldat außer Dienst und außerhalb der dienstlichen Unterkünfte und Anlagen so zu verhalten, dass er die Achtung und das Vertrauen, die sei...
Geregelt in §§ 17 Abs. 3, 23 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 SG. Es handelt sich um eine nachwirkende Dienstpflicht. Nach dieser Vorschrift gilt es als Dienstvergehen, wenn ein Offizier oder Unteroffizier nach se...
Geregelt in § 17a Abs. 1 SG. – Entscheidungen zur Dienstpflicht des § 17a Abs. 1 SG...
Nach § 17a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SG müssen Soldatinnen und Soldaten ärztliche Maßnahmen gegen ihren Willen dulden, wenn sie der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen. Mit dieser Nor...
Nach § 10 SG ist ein Vorgesetzter zu vorbildlicher Pflichterfüllung verpflichtet. Wer in dieser Stellung eine Pflichtverletzung begeht, gibt ein schlechtes Vorbild ab, was das Gewicht seines Dienstver...
Bei Art und Maß der für das Dienstvergehen zu verhängenden Disziplinarmaßnahme sind nach § 58 Abs. 7 i. V. m. § 38 Abs. 1 WDO Eigenart und Schwere des Dienstvergehens und seine Auswirkungen, das Maß d...