§ 28 WStG – Verabredung zur Unbotmäßigkeit (1) Verabreden Soldaten, gemeinschaftlich eine Gehorsamsverweigerung (§ 20), eine Bedrohung (§ 23), eine Nötigung (§ 24), einen tätlichen Angr...
§ 29 WStG – Taten gegen Soldaten mit höherem Dienstgrad (1) Die §§ 23 bis 28 gelten entsprechend, wenn die Tat gegen einen Soldaten begangen wird, der zur Zeit der Tat nicht Vorgesetzter de...
§ 30 WStG – Mißhandlung(1) Wer einen Untergebenen körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit beschädigt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.(2) Ebenso...
§ 31 WStG – Entwürdigende Behandlung(1) Wer einen Untergebenen entwürdigend behandelt oder ihm böswillig den Dienst erschwert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.(2) Eben...
§ 32 WStG – Mißbrauch der Befehlsbefugnis zu unzulässigen ZweckenWer seine Befehlsbefugnis oder Dienststellung gegenüber einem Untergebenen zu Befehlen, Forderungen oder Zumutungen mißbrau...
§ 33 WStG – Verleiten zu einer rechtswidrigen TatWer durch Mißbrauch seiner Befehlsbefugnis oder Dienststellung einen Untergebenen zu einer von diesem begangenen rechtswidrigen Tat bestimmt h...
§ 34 WStG – Erfolgloses Verleiten zu einer rechtswidrigen Tat(1) Wer durch Mißbrauch seiner Befehlsbefugnis oder Dienststellung einen Untergebenen zu bestimmen versucht, eine rechtswidrige Ta...
§ 35 WStG – Unterdrücken von Beschwerden(1) Wer einen Untergebenen durch Befehle, Drohungen, Versprechungen, Geschenke oder sonst auf pflichtwidrige Weise davon abhält, Eingaben, Meldungen o...
§ 37 WStG – Beeinflussung der RechtspflegeWer es unternimmt, durch Mißbrauch seiner Befehlsbefugnis oder Dienststellung unzulässigen Einfluß auf Soldaten zu nehmen, die als Organe der Rechts...
§ 38 WStG – Anmaßen von BefehlsbefugnissenWer sich Befehlsbefugnis oder Disziplinarbefugnis anmaßt oder seine Befehlsbefugnis oder Disziplinarbefugnis überschreitet, wird mit Freiheitsstrafe...