Redaktion

§ 15 WStG – Eigenmächtige Abwesenheit

§ 15 WStG - Eigenmächtige Abwesenheit(1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt und vorsätzlich oder fahrlässig länger als drei volle Kalendertage abwesend ist, wird mit Freiheitsstrafe bis…

§ 16 WStG – Fahnenflucht

§ 16 WStG - Fahnenflucht(1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen…

§ 17 WStG – Selbstverstümmelung

§ 17 WStG - Selbstverstümmelung(1) Wer sich oder einen anderen Soldaten mit dessen Einwilligung durch Verstümmelung oder auf andere Weise zum Wehrdienst untauglich macht oder machen läßt, wird mit Freiheitsstrafe bis…

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