Sachgebiet
Verfahren nach dem Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz
Kategorie / Kurzsachverhalt
Der Rechtsstreit betrifft die Beteiligungsrechte des Antragstellers bei der vorläufigen Weiterführung der AR A1-831/0-4007 Verwendungsfähigkeit „Individuelle Grundfertigkeiten“ nach dem 31. Dezember 2022. Das Bundesverwaltungsgericht stellte fest, dass diese Beteiligungsrechte verletzt wurden.
Rechtsquelle/n:
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Leitsätze:
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Volltext:
Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 20. Juni 2024 – BVerwG 1 WB 12.24