§ 37 WStG – Beeinflussung der RechtspflegeWer es unternimmt, durch Mißbrauch seiner Befehlsbefugnis oder Dienststellung unzulässigen Einfluß auf Soldaten zu nehmen, die als Organe der Rechtspfle...
§ 38 WStG – Anmaßen von BefehlsbefugnissenWer sich Befehlsbefugnis oder Disziplinarbefugnis anmaßt oder seine Befehlsbefugnis oder Disziplinarbefugnis überschreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis...
§ 39 WStG – Mißbrauch der DisziplinarbefugnisEin Disziplinarvorgesetzter, der absichtlich oder wissentlich1. einen Untergebenen, der nach dem Gesetz nicht disziplinarrechtlich verfolgt werden da...
§ 40 WStG – Unterlassene Mitwirkung bei StrafverfahrenWer es seiner Pflicht als Vorgesetzter zuwider unterläßt,1. den Verdacht zu melden oder zu untersuchen, daß ein Untergebener eine rechtswidr...
§ 41 WStG – Mangelhafte Dienstaufsicht(1) Wer es unterläßt, Untergebene pflichtgemäß zu beaufsichtigen oder beaufsichtigen zu lassen, und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge ...
§ 42 WStG – Unwahre dienstliche Meldung(1) Wer1. in einer dienstlichen Meldung oder Erklärung unwahre Angaben über Tatsachen von dienstlicher Bedeutung macht,2. eine solche Meldung weitergibt, o...
§ 43 WStG – Unterlassene Meldung(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung einer Meuterei (§ 27) oder einer Sabotage (§ 109e Abs. 1 des Strafgesetzbuches) zu einer Zeit, zu der die Ausführung ...
§ 44 WStG – Wachverfehlung(1) Wer im Wachdienst1. als Wachvorgesetzter es unterläßt, die Wache pflichtgemäß zu beaufsichtigen,2. pflichtwidrig seinen Postenbereich oder Streifenweg verläßt oder3...