Monat: Februar 2023

§ 15 WStG – Eigenmächtige Abwesenheit

§ 15 WStG - Eigenmächtige Abwesenheit(1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt und vorsätzlich oder fahrlässig länger als drei volle Kalendertage abwesend ist, wird mit Freiheitsstrafe bis…

§ 16 WStG – Fahnenflucht

§ 16 WStG - Fahnenflucht(1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen…

§ 17 WStG – Selbstverstümmelung

§ 17 WStG - Selbstverstümmelung(1) Wer sich oder einen anderen Soldaten mit dessen Einwilligung durch Verstümmelung oder auf andere Weise zum Wehrdienst untauglich macht oder machen läßt, wird mit Freiheitsstrafe bis…

§ 18 WStG – Dienstentziehung durch Täuschung

§ 18 WStG - Dienstentziehung durch Täuschung(1) Wer sich oder einen anderen Soldaten durch arglistige, auf Täuschung berechnete Machenschaften dem Wehrdienst dauernd oder für eine gewisse Zeit, ganz oder teilweise entzieht,…

§ 19 WStG – Ungehorsam

§ 19 WStG - Ungehorsam(1) Wer einen Befehl nicht befolgt und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge (§ 2 Nr. 3) verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.(2) Der…

§ 20 WStG – Gehorsamsverweigerung

§ 20 WStG - Gehorsamsverweigerung(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren wird bestraft,1. wer die Befolgung eines Befehls dadurch verweigert, daß er sich mit Wort oder Tat gegen ihn auflehnt, oder2.…

§ 23 WStG – Bedrohung eines Vorgesetzten

§ 23 WStG - Bedrohung eines VorgesetztenWer im Dienst oder in Beziehung auf eine Diensthandlung einen Vorgesetzten mit der Begehung einer Straftat bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.…

§ 24 WStG – Nötigung eines Vorgesetzten

§ 24 WStG - Nötigung eines Vorgesetzten(1) Wer es unternimmt, durch Gewalt oder Drohung einen Vorgesetzten zu nötigen, eine Diensthandlung vorzunehmen oder zu unterlassen, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis…

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