Kategorie:
Strafverfahren – Revision

Normenketten:
WStG § 20 Abs.1 Nr. 1
StGB § 46 Abs. 3

Entscheidung:
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 3. November 1987 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Leitsätze:
Der Tatbestand der demonstrativen Verweigerung des Gehorsams nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 WStG erfordert, dass der Soldat die Befolgung eines sofort auszuführenden Befehls dadurch verweigert, dass er sich mit Wort oder Tat gegen ihn auflehnt. Auflehnung und Verweigerung müssen zusammenfallen.

Vorinstanzen:
AG Kempten (Allgäu) – Zweigstelle Sonthofen, Urteil vom 21.07.1987 (Verwarnung und Geldstrafe von 120 Tagessätze vorbehalten)
LG Kempten (Allgäu), Urteil vom 03.11.1987 (120 Tagessätze)

Volltext:
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 18.05.1988 – RReg 4 St 76/88 (€ via beck-online)

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