Das Verfahren betrifft die Einstellung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses....
Dem früheren Soldaten wurde eine unerlaubte Nebentätigkeit vorgeworfen. Das Verfahren ist gemäß § 108 Abs. 1 und 3 Satz 1 WDO unter Feststellung eines Dienstvergehens einzustellen. Zwar wäre ...
Der frühere Soldaten auf Zeit und nahm zuletzt 2011 als Oberstleutnant der Reserve an einer einmonatigen Wehrübung teil. Er wurde angeschuldigt, den Bund im Zeitraum Januar 2009 bis September 2011 m...
Mit Urteil vom 18. Juni 2014 verurteilte das Amtsgericht den Soldaten wegen Missbrauchs von Titeln, Betrugs und Urkundenfälschung gemäß §§ 132a Abs. 1 Nr. 1, 263 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Nr....
Die Wehrdisziplinaranwaltschaft richtet sich gegen die Einstellung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens. Das Truppendienstgericht hat dieses wegen eines Verfahrenshindernisses ein. Das Bundesverw...