§ 23 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 SG statuiert eine nachwirkende politische Treuepflicht. Danach ist es einem Offizier oder Unteroffizier auch nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst untersagt,...
Das Verfahren betrifft den Vorwurf, sich als Offizier im Ruhestand im sozialen Netzwerk "Facebook" durch Äußerungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigt zu haben. Die insgesa...