§ 37 WStG – Beeinflussung der RechtspflegeWer es unternimmt, durch Mißbrauch seiner Befehlsbefugnis oder Dienststellung unzulässigen Einfluß auf Soldaten zu nehmen, die als Organe der Rechts...
Datenbank zum Wehr-, Beschwerde- und Disziplinarrecht der Bundeswehr
§ 37 WStG – Beeinflussung der RechtspflegeWer es unternimmt, durch Mißbrauch seiner Befehlsbefugnis oder Dienststellung unzulässigen Einfluß auf Soldaten zu nehmen, die als Organe der Rechts...