§ 35 WStG – Unterdrücken von Beschwerden(1) Wer einen Untergebenen durch Befehle, Drohungen, Versprechungen, Geschenke oder sonst auf pflichtwidrige Weise davon abhält, Eingaben, Meldungen o...
Datenbank zum Wehr-, Beschwerde- und Disziplinarrecht der Bundeswehr
§ 35 WStG – Unterdrücken von Beschwerden(1) Wer einen Untergebenen durch Befehle, Drohungen, Versprechungen, Geschenke oder sonst auf pflichtwidrige Weise davon abhält, Eingaben, Meldungen o...