§ 34 WStG – Erfolgloses Verleiten zu einer rechtswidrigen Tat(1) Wer durch Mißbrauch seiner Befehlsbefugnis oder Dienststellung einen Untergebenen zu bestimmen versucht, eine rechtswidrige Ta...
Datenbank zum Wehr-, Beschwerde- und Disziplinarrecht der Bundeswehr
§ 34 WStG – Erfolgloses Verleiten zu einer rechtswidrigen Tat(1) Wer durch Mißbrauch seiner Befehlsbefugnis oder Dienststellung einen Untergebenen zu bestimmen versucht, eine rechtswidrige Ta...