§ 29 WStG – Taten gegen Soldaten mit höherem Dienstgrad
§ 29 WStG - Taten gegen Soldaten mit höherem Dienstgrad(1) Die §§ 23 bis 28 gelten entsprechend, wenn die Tat gegen einen Soldaten begangen wird, der zur Zeit der Tat nicht…
Datenbank zum Wehr-, Beschwerde- und Disziplinarrecht der Bundeswehr
§ 29 WStG - Taten gegen Soldaten mit höherem Dienstgrad(1) Die §§ 23 bis 28 gelten entsprechend, wenn die Tat gegen einen Soldaten begangen wird, der zur Zeit der Tat nicht…