§ 29 WStG – Taten gegen Soldaten mit höherem Dienstgrad (1) Die §§ 23 bis 28 gelten entsprechend, wenn die Tat gegen einen Soldaten begangen wird, der zur Zeit der Tat nicht Vorgesetzter de...
Datenbank zum Wehr-, Beschwerde- und Disziplinarrecht der Bundeswehr
§ 29 WStG – Taten gegen Soldaten mit höherem Dienstgrad (1) Die §§ 23 bis 28 gelten entsprechend, wenn die Tat gegen einen Soldaten begangen wird, der zur Zeit der Tat nicht Vorgesetzter de...