§ 25 WStG – Tätlicher Angriff gegen einen Vorgesetzten (1) Wer es unternimmt, gegen einen Vorgesetzten tätlich zu werden, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren bestraf...
Datenbank zum Wehr-, Beschwerde- und Disziplinarrecht der Bundeswehr
§ 25 WStG – Tätlicher Angriff gegen einen Vorgesetzten (1) Wer es unternimmt, gegen einen Vorgesetzten tätlich zu werden, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren bestraf...