§ 24 WStG – Nötigung eines Vorgesetzten(1) Wer es unternimmt, durch Gewalt oder Drohung einen Vorgesetzten zu nötigen, eine Diensthandlung vorzunehmen oder zu unterlassen, wird mit Freiheits...
Datenbank zum Wehr-, Beschwerde- und Disziplinarrecht der Bundeswehr
§ 24 WStG – Nötigung eines Vorgesetzten(1) Wer es unternimmt, durch Gewalt oder Drohung einen Vorgesetzten zu nötigen, eine Diensthandlung vorzunehmen oder zu unterlassen, wird mit Freiheits...