§ 23 WStG – Bedrohung eines VorgesetztenWer im Dienst oder in Beziehung auf eine Diensthandlung einen Vorgesetzten mit der Begehung einer Straftat bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei...
Datenbank zum Wehr-, Beschwerde- und Disziplinarrecht der Bundeswehr
§ 23 WStG – Bedrohung eines VorgesetztenWer im Dienst oder in Beziehung auf eine Diensthandlung einen Vorgesetzten mit der Begehung einer Straftat bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei...