§ 22 WStG – Verbindlichkeit des Befehls, Irrtum
§ 22 WStG - Verbindlichkeit des Befehls, Irrtum(1) In den Fällen der §§ 19 bis 21 handelt der Untergebene nicht rechtswidrig, wenn der Befehl nicht verbindlich ist, insbesondere wenn er nicht…
Datenbank zum Wehr-, Beschwerde- und Disziplinarrecht der Bundeswehr
§ 22 WStG - Verbindlichkeit des Befehls, Irrtum(1) In den Fällen der §§ 19 bis 21 handelt der Untergebene nicht rechtswidrig, wenn der Befehl nicht verbindlich ist, insbesondere wenn er nicht…