§ 21 WStG – Leichtfertiges Nichtbefolgen eines Befehls
§ 21 WStG - Leichtfertiges Nichtbefolgen eines BefehlsWer leichtfertig einen Befehl nicht befolgt und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge (§ 2 Nr. 3) verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei…